KV Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie – Ausgleich für 60-Stunden-Woche muss bleiben

Trotz Corona-Krise werden Arbeitnehmerrechte angegriffen – Gewerkschaft wird notfalls Gangart verschärfen

Am 28. Jänner findet die dritte Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für die Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie statt. In den ersten beiden Verhandlungsrunden kam es zu keiner Einigung, da die Arbeitgeber die 2019 getroffene Vereinbarung zu Überstundenzuschlägen von hundert Prozent für die 11. und 12 Arbeitsstunde pro Tag bzw. für die 51. bis 60. Arbeitsstunde pro Woche nicht verlängern wollen. „Mit diesem Zusatzkollektivvertrag ist es gelungen, die Auswirkungen der unter Türkis-Blau beschlossenen 60-Stunde-Woche abzufedern. Trotz Corona-Krise macht die Arbeitgeberseite nun nicht davor halt, sozialpartnerschaftlich ausverhandelte Arbeitnehmerrechte anzugreifen“, erläutert der Verhandlungsleiter der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), Anton Hiden.

In einer BetriebsrätInnen-Konferenz, die am 19. Jänner unter Einhaltung der Corona-Bestimmungen stattgefunden hat, wurde deshalb beschlossen, dass man die Gangart verschärfen wird, sollten die Arbeitgeber auch in der dritten Verhandlungsrunde auf ihrem Standpunkt beharren. „Die ArbeiterInnen haben es sich verdient, überlange Arbeitszeiten gerecht entlohnt zu bekommen. Wir werden in dieser Frage nicht nachgeben und – wenn notwendig – gewerkschaftliche Maßnahmen ergreifen“, sagt Hiden. 

 
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