Jugendvertrauensrat
Der Jugendvertrauensrat ist eine wichtige Anlaufstelle für Lehrlinge und tritt als VermittlerIn zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Betriebsleitung ein.
Nur wenn sich die JugendvertrauensrätInnen - meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat - bei Entscheidungen, die die Jugendlichen betreffen einmischen und den Standpunkt der Lehrlinge einbringen, kommt es in vielen Fragen schließlich zu Lösungen, die für die Lehrlinge in Ordnung sind.
Wenn in einem Betrieb mindestens fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind (Anm. alle Beschäftigten die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben zuzüglich allen Lehrlingen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben), so ist für die Vertretung ihrer besonderen Interessen ein Jugendvertrauensrat zu wählen.
Die Tätigkeit des Jugendvertrauensrates beträgt zwei Jahre. Danach wird neu gewählt.
Die wichtigsten Aufgaben und Befugnisse des Jugendvertrauensrates sind:
- die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen wahrzunehmen
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darauf zu achten, dass die Vorschriften, die für das Arbeitsverhältnis der jugendlichen ArbeitnehmerInnen gelten, eingehalten werden
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Maßnahmen zur Beseitigung bestehender oder zur Vermeidung eventuell künftig entstehender Mängel zu verlangen
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an den Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teilzunehmen
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Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung einzubringen
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Jugendvertrauensrates entsprechen wesentlich jenen der Betriebsratsmitglieder:
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Weisungsfreiheit
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Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot
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Kündigungs- und Entlassungsschutz
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Bildungsfreistellung im Ausmaß von zwei Wochen pro Funktionsperiode
Die Webseite www.oegj.at, bietet eine Fülle von Informationen rund um die Vertretung von Jugendlichen in der Arbeitswelt.
Bist du bereits als JugendvertrauensrätIn aktiv, dann sind im VIP-Bereich (VertreterInnen-Informations-Portal) der Webseite viele nützliche Werkzeuge für deine tägliche Arbeit.
Die Jugendabteilungen der Gewerkschaften informieren und helfen bei der Wahl, aber auch später bei der Tätigkeit als Jugendvertrauensrat!