100 Jahre Kollektivvertragsgesetz

Nur Kollektivverträge sichern höhere Löhne und faire Arbeitsbedingungen

Vor mittlerweile 100 Jahren wurde das „Gesetz über die Errichtung von Einigungsämtern und über kollektive Arbeitsverträge“ beschlossen. Damit wurden Kollektivverträge erstmals auf eine gesetzliche Basis gehoben. Jedes Jahr verhandeln die Gewerkschaften rund 500 Kollektivverträge und sichern so jährliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, faire Arbeitszeiten und vieles mehr.

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All das sichert der Kollektivvertrag:

  • Gerechte Löhne und Gehälter

Entgegen der vielverbreiteten Meinung gibt es keine gesetzlichen Gehalts- und Lohnerhöhungen. Nur die Gewerkschaften holen jedes Jahr die Arbeitgeber an den Tisch und verhandeln kollektivvertragliche Erhöhungen, die allen ArbeitnehmerInnen zugute kommen. Gelingt eine Einigung nicht am Verhandlungstisch, ist der ÖGB als Kampforganisation auch dazu bereit, für diese zu streiken.

  • Faire Arbeitszeiten

Während das Arbeitszeitgesetz nur den Rahmen festlegt, verhandeln Gewerkschaften für jede Branche die Bedingungen, zu denen gearbeitet wird. Das Gesetz regelt zum Beispiel nicht, wie Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden oder Mehrarbeit zu entlohnen sind. Das regeln Kollektivverträge. Und sie legen auch fest, wann die Normalarbeitszeit endet, wann Überstunden oder Mehrarbeit beginnen und was dafür an Zuschlägen zu bezahlen ist.

  • Sonderregelungen

Ohne die Kollektivverträge gäbe es auch keine Sonderregelungen für verschiedene Branchen, wie Schutzbestimmungen bei Kündigung, die Bezahlung von Überstunden und Zulagen, Prämien, Reisegebühren oder Taggelder und vieles mehr. Auch die Auszahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes (13. und 14. Monatsbezug) erfolgt nicht automatisch, sondern ist ausschließlich im Kollektivvertrag geregelt.

  • Gleiche Wettbewerbsbedingungen

Kollektivverträge bieten die Grundlage dafür, dass für alle Unternehmen am Arbeitsmarkt die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten. Solange Kollektivverträge branchen- und österreichweit gelten, gibt es einen Mindestlohn, der nirgends unterlaufen werden darf. Würde man zulassen, dass einzelne Unternehmen aussteigen und weniger bezahlen, dann würden sie auf Kosten der Konkurrenz mehr Geschäft machen. Wollen die anderen Betriebe weiter im Geschäft bleiben, müssten sie ebenso die Löhne kürzen: dadurch käme es zu massivem Lohndumping.

Gemeinsam sind wir stark

In den KV-Verhandlungsteams sind BelegschaftsvertreterInnen aus Unternehmen in ganz Österreich vertreten. Gemeinsam haben sie mehr Verhandlungsgewicht. Auch ein großer Konzern kann dann nicht die Belegschaft eines Standorts gegen die ArbeitnehmerInnen in einem anderen Betrieb ausspielen, indem er sie zum Beispiel unter Druck setzt und mit Standortverlegung droht.

Je stärker die Gewerkschaften, desto besser auch die Verhandlungsbasis und die Stärke der Kollektivverträge. Gewerkschaftsmitglieder sichern daher eine gerechte Arbeitswelt mit fairen Einkommen für alle.

Alle Kollektivverträge gesammelt: www.kollektivvertrag.at

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